Camping Mieten
Entdecken Sie unseren Park Menü

Antragsformular Winterlager 2024/2025

*Pflichtfeld. Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse, um die Bestätigung zu senden. Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
** Abstellbedingungen, Bitte lesen Sie die geltenden Bedingungen unterhalb des Formulars.

Lagerungsbedingungen

Aufschubfrist: 4. November 2024 bis 28. März 2025

  1. Die mit dem Parken verbundenen Kosten sind unten aufgeführt. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden, gelten als inbegriffen. Lagerung €175,- inkl. MwSt.)
  2. Dieser Betrag wird in einer gesonderten Mitteilung berechnet.
  3. Sie können nur dann von der Stallpflicht Gebrauch machen, wenn Sie einen Stellplatz für die Vorsaison oder eine ganze Saison für das Jahr 2025 buchen.
  4. Der Eigentümer ist verpflichtet, das Campingmittel an einem vom Freizeitunternehmer bezeichneten Platz aufzustellen und aufzubewahren, wobei sowohl das Campingmittel als auch (im Falle von) das Zelt/der Schuppen mindestens 1 m von den Hecken/Vegetation entfernt sein müssen.
  5. Während der Aufbewahrungszeit ist es nicht gestattet, die Campingmittel für Übernachtungen oder Erholungsaufenthalte zu nutzen.
  6. Da wir möchten, dass die Plätze auch im Winter ordentlich aussehen, damit wir sie ordentlich mähen und gegebenenfalls nachsäen können, erwarten wir dies von Ihnen:
  • Alles auf Ihrem Stellplatz ist ordentlich und sauber, also außer Ihrem Wohnwagen und dem Schuppen (Typ Keter Faktor 66) gibt es nichts anderes auf Ihrem Stellplatz
  • Vorzelte, Partyzelte und zusätzliche Zelte sind entfernt worden
  • Decking ordentlich vor oder neben dem Wohnwagen platziert und vorzugsweise mit Plane abgedeckt schwarz/grau/grün/blau
  • Gasflaschen oder andere leicht entflammbare Gegenstände wurden aus dem Wohnwagen und seiner Umgebung entfernt.
  • Maximal 1 kleiner Schuppen (2x2m) oder 1 Schuppen vom Typ Keter Factor 66 ist neben dem Wohnwagen vorhanden
  • Wenn Sie auf Ihrem Stellplatz private Sanitäranlagen haben, dürfen Sie dort keine Sachen aufbewahren.
  1. Das (Wieder-)Aufstellen der Campingausrüstung durch Mitarbeiter von Ommerland erfolgt auf Kosten und Gefahr des Eigentümers der Campingausrüstung.
  2. Der Freizeitunternehmer haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Lagerung der Campingmittel entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit des Freizeitunternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht.
  3. Der Eigentümer muss die erforderliche Versicherung für die Campingmittel abschließen. Der Unternehmer haftet nicht für den Diebstahl (von) oder die Beschädigung der Campingausrüstung, es sei denn, der Diebstahl oder die Beschädigung wurde durch ein dem Unternehmer oder seinem Personal zurechenbares Versäumnis verursacht.
  4. Der Eigentümer darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers einen anderen als den in diesem Vertrag genannten Wohnwagentyp auf dem Gelände abstellen.
  5. Das Recht auf Lagerung gibt keinen Anspruch auf einen Vertrag für einen Saisonplatz nach Ablauf dieses Vertrages.
  6. Wird der Vertrag nicht vor dem 4. November 2024 unterzeichnet und an den Unternehmer zurückgeschickt, erlischt das Recht auf Lagerung und die Campingmittel müssen bis zum (Enddatum des Saisonvertrags) entfernt werden.

Ommerland Empfangsdame Camping Ommen 2

Kann ich Ihnen bei irgendetwas helfen?