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Lagerungsbedingungen
Aufschubfrist: 27. Oktober 2025 bis 27. März 2026
Die mit der Lagerung verbundenen Kosten sind nachstehend aufgeführt. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden, gelten als inbegriffen. Lagerung €184,- inkl. MwSt.)
Dieser Betrag wird in einer gesonderten Mitteilung berechnet.
Sie können nur dann einen Standplatz nutzen, wenn Sie für das Jahr 2026 einen Platz für die Vorsaison oder die ganze Saison buchen.
Der Eigentümer ist verpflichtet, das Campingmittel an einem vom Freizeitunternehmer bezeichneten Platz aufzustellen und aufzubewahren, wobei sowohl das Campingmittel als auch (im Falle von) das Zelt/der Schuppen mindestens 1 m von den Hecken/Vegetation entfernt sein müssen.
Während der Aufbewahrungszeit ist es nicht gestattet, die Campingmittel für Übernachtungen oder Erholungsaufenthalte zu nutzen.
Da wir möchten, dass die Plätze auch im Winter ordentlich aussehen, damit wir sie ordentlich mähen und gegebenenfalls nachsäen können, erwarten wir dies von Ihnen:
Alles auf Ihrem Campingplatz ist ordentlich und sauber, also außer Ihrem Wohnwagen und dem Schuppen (Typ Keter Faktor 66) gibt es nichts anderes auf Ihrem Campingplatz
Vorzelte, Partyzelte und zusätzliche Zelte sind entfernt worden
Decking ordentlich vor oder neben dem Wohnwagen platziert und vorzugsweise mit Plane abgedeckt schwarz/grau/grün/blau
Gasflaschen oder andere leicht entflammbare Gegenstände wurden aus dem Wohnwagen und seiner Umgebung entfernt.
Maximal 1 kleiner Schuppen (2x2m) oder 1 Schuppen vom Typ Keter Factor 66 ist neben dem Wohnwagen vorhanden
Wenn Sie auf Ihrem Campingplatz private Sanitäranlagen haben, dürfen Sie dort keine Sachen aufbewahren.
Das (Wieder-)Aufstellen der Campingausrüstung durch Mitarbeiter von Ommerland erfolgt auf Kosten und Gefahr des Eigentümers der Campingausrüstung.
Der Freizeitunternehmer haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Lagerung der Campingmittel entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit des Freizeitunternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht.
Der Eigentümer muss die erforderliche Versicherung für die Campingmittel abschließen. Der Unternehmer haftet nicht für den Diebstahl (von) oder die Beschädigung der Campingausrüstung, es sei denn, der Diebstahl oder die Beschädigung wurde durch ein dem Unternehmer oder seinem Personal zurechenbares Versäumnis verursacht.
Der Eigentümer darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers einen anderen als den in diesem Vertrag genannten Wohnwagentyp auf dem Gelände abstellen.
Das Recht auf Lagerung gibt keinen Anspruch auf einen Vertrag für einen Saisonplatz nach Ablauf dieses Vertrages.
Wird der Vertrag nicht vor dem 27. Oktober 2025 unterzeichnet und an den Unternehmer zurückgeschickt, erlischt das Recht auf Aufbewahrung und das Campingmittel muss bis zum (Enddatum des Saisonvertrags) entfernt werden.